Die auszuschüttenden Beiträge und mögliche Fristen von Darlehen und Stipendien werden auf Vorschlag des Sekretariats vom Stiftungsrat festgelegt. Der Umfang der Beträge soll zu begründen sein.
Folgende Leistungen können gewährt werden:
Um Leistungen der Stiftung beantragen zu können, sollen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
Als Destinatäre gelten Lehrlinge, Studierende und Mitarbeiter der Textilindustrie oder ihr nahestehende Personen. Im weiteren können Firmen, Institute, Lehranstalten, allgemeine textile Organisationen Destinatäre sein, sofern diese ein allgemeines Interesse nachweisen können.